Rechtsanwältin Britta Auer
Fachanwältin für Familienrecht
„Die anwaltliche Vertretung im Bereich der Familie ist in höchstem Maße Vertrauenssache.“
Frau Britta Auer, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, kümmert sich sorgsam, kompetent und persönlich um Ihre rechtlichen Probleme in den Bereichen des Familien- und Erbrechts sowie im gesamten Bereich der familiären Vorsorge.
Wenn möglich ist es das Ziel von Frau Rechtsanwältin Auer, außergerichtlichen Einigungen zu erzielen und Scheidungen einvernehmlich zu gestalten. Damit werden nach ihrer Erfahrung tragfähige und nachhaltige Lösungen erzielt und die Belastung für Sie und Ihre Kinder möglichst geringgehalten. Ihre Interessen stehen dabei selbstverständlich im Mittelpunkt und werden, wenn nötig, auch konsequent gerichtlich durchgesetzt.
Seit 1994 ist Frau Britta Auer Rechtsanwältin in der Sozietät Hamm & Partner, seit dem Jahr 2000 mit der Zusatzqualifikation Fachanwältin für Familienrecht. Zwischenzeitlich ist sie Vorsitzende des Vorprüfungsausschusses bei der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe für die Zulassung von Fachanwälten*innen im Familienrecht. Zudem hat sie vertiefte Kenntnisse im Erbrecht nach erfolgreicher Teilnahme am Fachanwaltslehrgang Erbrecht.
Aus ihrer fast 10-jährigen nebenberuflichen und ehrenamtlichen Tätigkeit als Vorsitzende einer großen Beratungsstelle kennt Frau Rechtsanwältin Auer das Konzept einer Mediation genau und begleitet Mandanten als juristische Beraterin während einer Mediation.
Sie verfügt damit über außerordentliche Erfahrung und rund 25-jährige Praxis. Regelmäßige umfängliche Fortbildung in beiden Rechtsgebieten sind selbstverständlich.
Sie können daher auf die Erfahrung und Kompetenz von Frau Britta Auer vertrauen.
Vita
Rechtsanwältin Britta Auer ist in Bremen geboren, studierte Rechtswissenschaften in Göttingen sowie Freiburg. Während und nach dem Studium arbeitete sie für eine US-amerikanische Anwaltskanzlei in Houston / Texas als Law-Clerk. Nach der Referendarzeit arbeitete sie u.a. an einem familienrechtlichen Kommentar mit.
Rechtsanwältin Auer hat aus erster Ehe zwei zwischenzeitlich erwachsene Kinder. Sie ist in zweiter Ehe verheiratet.
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