Unsere Rechtsgebiete | Hamm und Partner Rechtsanwälte mbB in Karlsruhe
Ihre Rechtsanwaltskanzlei in Karlsruhe mit Schwerpunkt Familienrecht
Seit Jahrzehnten liegt ein Schwerpunkt der Tätigkeit unserer Kanzlei im Familienrecht. Unsere zwischenzeitlich verstorbene Partnerin Frau Dr. Alice Haidinger hat in der Nachkriegszeit als eine der damals wenigen Anwältinnen in Karlsruhe diesen Bereich in unserer Kanzlei ausgebaut. Hierbei kam ihr auch die Erfahrung, die sie mit dem Aufbau der heutigen „Ehe-, Familien- und Partnerschaftsberatungsstelle“ gewonnen hat, zu Gute. Dr. Alice Haidinger war 49 Jahre lang Vorsitzende des Trägervereins dieser Beratungsstelle.
Ehe, Familie, Versorgung, Unterhalt, Scheidung, Patchworkfamilie oder nichteheliche Lebensgemeinschaft: die Fragestellungen des Familienrechts gehen weit über materielle Fragen hinaus. Es bedarf auch viel Engagement und Fingerspitzengefühl für die vielfältigen Belange eines oft mit starken Emotionen einhergehende Familienrechtsfalles.
Bei uns finden Sie gleich vier Fachanwälte*innen mit dieser Kompetenz.
Wir verstehen eine Trennung und Scheidung als eine Lebenskrise, die auch Chancen für Weiterentwicklung bieten kann. In dieser Situation wollen wir Ihnen helfen, für Ihre rechtlichen Probleme eine konstruktive Lösung für die Zukunft zu finden.
Wir greifen hierbei auf die langjährige Erfahrung unserer Kanzlei, auf unser rechtliches Fachwissen, unseren kollegialen Austausch sowie auf die durch die Teilnahme an interdisziplinären Arbeitsgruppen und Supervisionsgruppen erworbenen Kenntnisse psychosozialer Zusammenhänge zurück.
So nehmen wir zum Beispiel regelmäßig an dem interdisziplinären Erfahrungsaustausch des „Karlsruher Weges“ teil, sowie der zwei Mal im Jahr in Karlsruhe stattfindenden interdisziplinären Tagung der Caritas/ Diakonie.
Bei der Vermögensauseinandersetzung, beim Zugewinnausgleich und bei Unterhaltsfragen insbesondere von Selbständigen und Freiberuflern arbeiten wir mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und auf das Gesellschaftsrecht spezialisierten Kollegen eng zusammen.
Es ist uns wichtig, bei unserer Arbeit auch die Interessen Ihrer Kinder im Auge zu behalten und befürworten daher die zusätzliche Unterstützung unserer Mandanten*innen durch Beratungsstellen.
Wir haben uns durch Fortbildungskurse mit der Methode der Mediation vertraut gemacht und stehen im engen Austausch mit Mediatoren. Häufig sind wir mit der begleitenden juristischen Beratung von Mandanten betraut, die an einer Mediation teilnehmen.
Im Familienrecht betreuen alle vier Partner als Fachanwälte*innen für Familienrecht dieses Rechtsgebiet:
Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit unserer Kanzlei liegt im Arbeitsrecht.
Unsere Arbeitsrechtler beraten Sie schnell und kompetent bei allen Fragen zum Arbeitsrecht. Wir vertreten Arbeitnehmer wie Arbeitgeber gleichermaßen und sind überzeugt, dass unsere Mandanten von unserer Kenntnis, wie die Gegenseite “tickt”, profitieren.
Wir unterstützen und vertreten Sie beim Abschluss oder der Erstellung von Arbeitsverträgen, im laufenden Arbeitsverhältnis sowie bei dessen Beendigung zuverlässig und kompetent. Anhand Ihrer Vorstellungen entwickeln wir gemeinsam zielführende Strategien und vertreten sie bestmöglich im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung bundesweit vor den Arbeitsgerichten.
Da beim Arbeitsrecht regelmäßig kurze Fristen gelten, erhalten Sie bei uns binnen kürzester Zeit einen Beratungstermin, wenn Eile geboten ist. Das ist beispielsweise immer der Fall, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben und Sie sich dagegen wehren möchten.
Auch wenn wir in der Sache hart verhandeln, ist Fairness unser oberstes Gebot.
Wir versuchen immer eine Lösung zu finden, bei der beide Seiten ihr Gesicht wahren können. Unsere Arbeitsrechtler sind erfahrene Praktiker, die regelmäßig für ihre Mandanten hervorragende Ergebnisse erzielen.
Im Arbeitsrecht tätig sind:
Das Erbrecht wird von vielen anderen Rechtsfragen, etwa aus dem Gesellschaftsrecht und dem Familienrecht überlagert. Auch steuerliche Fragen sind zu berücksichtigen. Sowohl im privaten als auch unternehmerischen Bereich sind tiefgreifende erbrechtliche Kenntnisse und Erfahrungen erforderlich, um Sie bestmöglich zu beraten.
Vor dem Erbfall
beraten wir Sie über
- die Erstellung Ihres Testamentes (u.a. Einzeltestament, gemeinschaftliches Ehegattentestament, Auflage, Vermächtnis)
- die Regelung der vorweggenommenen Erbfolge
- erbrechtliche Regelungen in Unternehmensbereich
- vorsorgende Regelungen zur Vermeidung von Streit unter den Nachkommen
- die Regelung der elterlichen Sorge bei vorzeitigem Versterben
- Vorsorgevollmachten
- Patientenverfügungen
- Betreuungsrecht
Nach dem Erbfall
unterstützen wir Sie bei der Geltendmachung Ihrer
- Rechte bei der Erbauseinandersetzung
- Pflichtteilsansprüche und
- Vermächtnisansprüche
und übernehmen Testamentsvollstreckungen.
Im Erbrecht sind für Sie tätig:
Wir setzen gerichtlich und außergerichtlich Ihre zivilrechtlichen Ansprüche, insbesondere im
- Kaufrecht
- Mietrecht
- Darlehensrecht
- Schadensersatzrecht (Sachschäden und Schmerzensgeld)
- Versicherungsrecht
- Werkvertragsrecht
- Vertriebsrecht
- Forderungseinzug
durch. Vorsorgend entwerfen und gestalten wir für Sie als Unternehmen oder Privatperson die in Ihrer Lebens- oder Geschäftssituation jeweils notwendigen individuellen Verträge.
Im Zivilrecht sind für Sie tätig:
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte