Über uns | Hamm und Partner Rechtsanwälte mbB

Wissenswertes über Hamm und Partner Rechtsanwälte mbB

Unsere Kanzlei wurde 1908 gegründet. Wir sind eine der ältesten Sozietäten in Karlsruhe und arbeiten seitdem - abgesehen von einer Unterbrechung zwischen 1940 und 1945 - im Bereich des Zivil- und Wirtschaftsrechts. Das über hundertjährige Bestehen unserer Kanzlei dokumentiert Beständigkeit und langjährige Erfahrung. Durch regelmäßige Fortbildungen aktualisieren wir ständig unser Wissen und bieten Ihnen damit neben der Erfahrung juristische Expertise auf dem neuesten Stand.

Eine Kernkompetenz unserer Kanzlei ist das Familienrecht. Alle Anwälte unserer Kanzlei sind zugleich Fachanwälte für Familienrecht und setzen damit den von unserer Kollegin Dr. Alice Haidinger begründeten Schwerpunkt fort.

Darüber hinaus beraten und betreuen wir Privatpersonen sowie kleine und mittelständische Unternehmen im Arbeitsrecht, Erbrecht und allgemeinem Zivilrecht.

Als mittelständische Kanzlei mit 4 Anwälten legen wir bei der Beratung und Vertretung unserer Mandanten besonderen Wert auf eine persönliche, vertrauliche und individuelle Betreuung. Besonders in den existenziell die Lebensgestaltung betreffenden Fragestellungen des Familien- und Arbeitsrechts beraten wir Sie umfassend und berücksichtigen dabei neben der rein juristischen Thematik immer auch Ihre persönliche Situation.

Wer uns anspricht, braucht schnellen, kompetenten und professionellen juristischen Beistand. Wir verstehen uns als serviceorientierte Dienstleister und bemühen uns, Ihnen schnellstmöglich einen Termin anzubieten. Auch telefonisch sind wir für Sie stets erreichbar. Sollte Ihr persönlicher Ansprechpartner terminbedingt gerade nicht zur Verfügung stehen, wird er sie kurzfristig zurückrufen.

Juristische Kompetenz und sorgfältige Arbeitsweise sind die Grundlagen unseres und damit auch Ihres Erfolges.

Eine faire und transparente Vergütung ist ein wesentlicher Bestandteil eines guten Mandatsverhältnisses.

Fragen zu unserem Honorar beantworten wir Ihnen - soweit möglich - gerne schon hier auf unserer Homepage. Verschaffen Sie sich hier einen ersten Eindruck oder rufen Sie uns an. Selbstverständlich klären wir alle Eckdaten zu unserer Vergütung bereits vor der Beauftragung durch Sie.

Kostenlos und unverbindlich – der Erstkontakt mit unseren Experten

Die erste Kontaktaufnahme mit uns ist für Sie stets kostenlos und unverbindlich. Das gilt unabhängig davon, ob Sie Ihr Anliegen telefonisch, per E-Mail, Kontaktformular oder auf sonstige Weise schildern. Wir klären mit Ihnen, ob, wann und zu welchen Konditionen wir Ihnen helfen können.

Sollte Ihre Anfrage nicht zu unseren Kompetenzen gehören oder können wir aus Kapazitätsgründen gerade keine neuen Aufträge annehmen, teilen wir Ihnen dies selbstverständlich mit.

Die Erstberatung – der Einstieg in das Mandatsverhältnis zum Festpreis

Viele Mandate beginnen auf Wunsch mit einer Erstberatung (etwa 1 Stunde). Dazu zählen die erste Klärung des Sachverhalts sowie die Prüfung und Beantwortung rechtlicher Fragen und strategische Erwägungen bei der Verfolgung Ihrer Ziele.

Für diese Erstberatung können wir Ihnen einen Festpreis nennen. Dieser hängt unter anderem vom Umfang des geschilderten Sachverhalts, der von Ihnen vorgelegten Unterlagen und der Komplexität der zu erörternden Rechtsfragen ab.

In der Regel kostet eine Erstberatung 190 € netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Zeithonorar oder gesetzliche Vergütung nach Gegenstandswert

Grundsätzlich stehen für die rechtliche Beratung die folgenden Honorarmodelle zur Verfügung:

  • Zeithonorar: Wenn Sie mit uns ein Zeithonorar vereinbaren, bemisst sich unsere Vergütung nach dem Aufwand der für Sie tätigen Rechtsanwälte. Den Aufwand erfassen wir exakt und für Sie nachvollziehbar. Die Abrechnung erfolgt in der Regel monatlich.
  • Gebühren nach Gegenstandswert (RVG): Soweit wir gerichtlich für Sie aktiv werden, sind wir gesetzlich verpflichtet, mindestens die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Rechnung zu stellen. Diese bemessen sich nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert Ihrer Angelegenheit sowie nach gesetzlich festgesetzten Gebührensätzen.
  • Im Einzelfall sind auch andere, individuelle Vereinbarungen möglich.

Rechtsschutzversicherung

In bestimmten Konstellationen tragen manche Rechtsschutzversicherungen unsere Kosten (unter anderem Erstberatung im Familienrecht oder Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht). Klären Sie dies bitte vorab mit Ihrer Versicherung.

Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe

Bei geringem Einkommen und Vermögen, sowie bei hinreichender Erfolgsaussicht Ihres Rechtsbegehrens können Sie in allen gerichtlichen Verfahren die Finanzierung der Gerichts- und Ihrer Rechtsanwaltskosten durch die Staatskasse beantragen. Bei etwas besseren Einkünften gibt es die Möglichkeit der Bewilligung von zinsfreien Ratenzahlungen. Bitte bringen Sie das notwendige Formular zur Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bereits ausgefüllt mit den erforderlichen Belegen zur Beratung mit, wenn wir Verfahrenskostenhilfe beantragen sollen. Sie können dieses im Internet herunterladen: https://justiz.de/formulare/zwi_bund/zp1a.pdf

Beratungshilfe

Wenn Ihre Einkünfte so gering sind, dass Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder vergleichbare Sozialleistungen haben oder hätten, gibt es die Möglichkeit, für die Beratung oder außergerichtliche Tätigkeit Beratungshilfe zu beantragen. In diesem Fall bitten wir Sie darum, bevor Sie uns aufsuchen, sich bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht einen Berechtigungsschein für die Beratungshilfe ausstellen zu lassen. Erkundigen Sie sich vorher telefonisch bei dem Amtsgericht nach der zuständigen Stelle und den Öffnungszeiten (z. B. Amtsgericht Karlsruhe Tel. 0721 926-0). Sie müssen dann noch für die jeweils in Anspruch genommene Tätigkeit einen geringen Eigenanteil von aktuell 15 € zahlen. Bitte bringen Sie diesen Betrag zur Beratung mit.

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Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht

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